Viele kennen sie nur vom Hörensagen: die Patientenverfügung. Dabei sollte sich eigentlich ein Jeder, egal welchen Alters, damit auseinandersetzen.
Entgegen eines landläufigen Irrtums ist eine Patientenverfügung nämlich nicht nur nötig, wenn man alt oder unverheiratet ist oder keine Angehörigen mehr hat, sondern kann im Gegenteil die Angehörigen enorm entlasten.
Unfälle können schnell passieren. Ebenso ist aber auch die Erstellung der Patientenverfügung kein riesen Akt und die Wünsche des Verfassers können gut festgelegt werden.
In einer solchen Verfügung teilt der Unterschreibende seinen Willen bezüglich möglicher Behandlungsmethoden für den Fall mit, dass er in der entsprechenden Situation seinen Willen nicht mehr äußern kann. Seit 2009 muss die Verfügung schriftlich vorliegen, um Gültigkeit zu besitzen. Wertevorstellungen, Überzeugungen, etc. werden dargelegt, so dass bei Bedarf bestimmte Behandlungsmethoden als ungewollt ausgeschlossen werden können.
Im Internet findet man kostenlose Vordrucke und zahlreiche Ratschläge von Ärzten und Rechtsanwälten über das, was beachtet werden sollte. Überlegen Sie gut, ob es nicht auch für Sie sinnvoll sein könnte, eine solche Verfügung zu erstellen. So können Sie sicherstellen, dass Ihr eigener Wille berücksichtigt wird und auch dass Ihr Partner oder weitere Angehörige entlastet werden.
Man stelle sich nur vor, in welch moralischem Dilemma sich viele Ehepartner befinden. Mit einer Patientenverfügung kann das nicht passieren. Sie sollten die Verfügung aber auf jeden Fall mit ihrer Familie besprechen. Einerseits können Sie so ihre Wünsche direkt artikulieren, stoßen niemanden vor den Kopf und andererseits ist es von Vorteil, wenn jemand weiß, dass eine Patientenverfügung existiert.
Wie deutlich wurde, hat eine Patientenverfügung nichts mit Sterbehilfe zu tun, im Gegenteil: Sie ermöglicht Ihnen bis zum Ende Mitsprache in Bezug auf ihre Person.
Folgende Links bieten weiterführende Informationen:
- Patientenverfuegung.de – gemeinnützigen Bundeszentralstelle Patientenverfügung (Infoportal)
- Standard-Patientenverfuegung.de – Mit wenigen klicks zusammenstellen
- BMJ.de – Broschüre des Bundes Justizministeriums
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